- Europäisches Währungssystem: Grundzüge
- Europäisches Währungssystem: GrundzügeDas Europäische Währungssystem (EWS) ist ein Währungsabkommen zwischen den Staaten der Europäischen Gemeinschaft und trat am 13. 3. 1979 in Kraft. Seit dem Beginn der Europäischen Währungsunion (EWU) am 1. 1. 1999 ist das EWS beendet. Die Vereinbarungen zum EWS regelten insbesondere folgende Bereiche: den Wechselkursmechanismus, die Europäische Währungseinheit (ECU) sowie den Kredit- und Beistandsmechanismus. Der Europäische Wechselkursverbund (EWV) ist ein direkter Vorläufer des EWS und enthielt schon wesentliche Bestandteile des Wechselkursmechanismus. Der EWV wurde im April 1972 beschlossen. Die Mitgliedstaaten vereinbarten für ihre bilateralen Wechselkurse Bandbreiten von +/- 2,25 %. Gegenüber dem US-Dollar bestanden damit Schwankungsbreiten von +/- 4,5 %. Nach dem endgültigen Zusammenbruch des Systems von Bretton Woods (März 1973) traten die im EWV aneinander gebundenen Währungen in ein Gruppen- oder Blockfloating zum US-Dollar ein. Diese Phase des EWV wird auch Währungsschlange genannt. Sowohl der EWV als auch das darauf aufbauende EWS hatten als wichtigstes Ziel die Verminderung der Schwankungen der Wechselkurse. Das EWS ist damit auch als Vorbereitung auf die EWU zu verstehen. Eine wichtige Erfahrung aus dem EWV und der Anfangsphase des EWS war die Einsicht, dass bei großer Kapitalmobilität eine abgestimmte Geldpolitik notwendig ist, um fixe Wechselkurse einzuhalten. Im Rahmen des EWS nahm die Deutsche Bundesbank eine informelle Führungsrolle wahr. Ihre Geldpolitik hatte innerhalb des EWS eine Leitfunktion für die anderen beteiligten Notenbanken.Funktionsweise des WechselkursmechanismusDer Wechselkursmechanismus (WKM) war derwichtigste Bestandteil des EWS. Für jede am WKM teilnehmende EWS-Währung wurde eine Parität zur ECU vereinbart. Aus den Paritäten lassen sich bilaterale Leitkurse berechnen. Um diese bilateralen Leitkurse sind Bandbreiten festgelegt, die die zulässige Schwankungsbreite des Wechselkurses angeben. Die normalen Bandbreiten betrugen bis Ende Juli 1993 +/- 2,25 %. Ausnahmen waren Spanische Peseta, Portugiesischer Escudo und Pfund Sterling, für die eine Bandbreite von +/- 6 % galt. Seit dem 2. 8. 1993 und den vorausgegangenen Wechselkursturbulenzen galt eine Bandbreite von +/- 15 %. Dies bedeutete die faktische Aussetzung des WKM. Die Zentralbanken mussten durch Interventionen an den Devisenmärkten und andere geeignete Maßnahmen (v. a. Zinsänderungen) sicherstellen, dass die tatsächlichen Wechselkurse die vereinbarten Bandbreiten nicht verlassen. Zur Durchführung der Interventionen räumten sich die Zentralbanken im Rahmen des Kredit- und Beistandsmechanismus sehr kurzfristige Kredite (maximal 3 Monate) in Landeswährung ein. Außerdem gab es kurzfristige (3 bis 9 Monate) und mittelfristige (2 bis 5 Jahre) Währungskredite zwischen den Zentralbanken. Wenn Interventionen den Wechselkurs nicht hinreichend stabilisieren konnten, wurde im gegenseitigen Einvernehmen eine Paritätsänderung (Realignment) beschlossen.Die trotz EWS noch vorhandenen Schwankungen der einbezogenen Wechselkurse, z. B. der Italienischen Lira gegenüber der D-Mark sowie die Abwertung vieler EWS-Währungen gegenüber der D-Mark, waren ein Hauptgrund für den Beschluss zur Durchführung der EWU mit der Einheitswährung Euro.Die Europäische WährungseinheitDie ECU war eine künstliche, durch einen Währungskorb definierte Währungseinheit, d. h., sie bestand aus festen Beträgen der einzelnen Währungen der EU-Staaten ohne Finnland, Österreich und Schweden, die erst zum 1. 1. 1995 dem EWS beitraten. Die ECU war die offizielle Rechnungseinheit innerhalb des EWS. Bestandteile der ECU waren auch Währungen des EWS, die nicht am WKM teilnahmen (Pfund Sterling).Das EWS IIIm Rahmen der EWU leistet das EWS II die Anbindung der Währungen der noch nicht an der EWU teilnehmenden EU-Staaten an den Euro. Dies dient der Vorbereitung auf eine spätere Teilnahme an der EWU. Zu Beginn der EWU ab 1.1.1999 sind die Griechische Drachme und die Dänische Krone in das EWS II eingebunden, während das Pfund Sterling und die Schwedische Krone noch nicht teilnehmen. Die Drachme ist mit der standardmäßig vorgesehenen Schwankungsbreite von +/- 15 % an die Parität zum Euro gebunden. Für die Dänische Krone gilt eine engere Schwankungsbreite von +/- 2,25 %.Interventionen zur Kursstützung werden sowohl von der Europäischen Zentralbank (EZB) als auch von den nationalen Zentralbanken durchgeführt. Die Interventionen sind prinzipiell unbegrenzt, verstehen sich aber nur als begleitende Maßnahmen einer stabilitätsorientierten Geld- und Fiskalpolitik der am EWS II teilnehmenden Staaten. Die EZB kann ihre Interventionsverpflichtung allerdings aussetzen, falls ihr die Preisstabilität innerhalb der EWU gefährdet erscheint.
Universal-Lexikon. 2012.